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Grace Period - Gnadenfrist für gelöschte Domains

Auf ihrem Treffen in Bukarest hat die Internet Corporation for
Assigned Names und Numbers (ICANN) die Einführung einer “Grace
Period” beschlossen, in der auslaufende Registrierungsverträge
zum Schutz vor versehentlichem Verlust der Domain befristet
fortgesetzt werden sollen.

In einem Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Ablauf des Registrie-
rungsvertrages wird dieser zunächst automatisch verlängert,
wobei auch die Informationen aus der WHOIS-Datenbank übernommen
werden. Dies soll sowohl für .com, .net und .org als auch für
die neuen Endungen .biz, .info und .name gelten. Innerhalb der
Grace Period ist die Domain nicht erreichbar, die Registrierung
kann aber gegen Zahlung der Gebühren wieder erneuert werden.
Der alte Domain-Inhaber wird also zum einen durch das Nichtfunk-
tionieren der Adresse auf sein Versehen aufmerksam; zum anderen
wird ein Eintrag im WHOIS-Verzeichnis die Domain als zur Lö-
schung anstehend kennzeichnen - damit auch ein idealer Ausgangs-
punkt für weitere Domain-Geschäfte.

Bis zum endgültigen Start der “Grace Period” wird aber noch
einige Zeit vergehen, da zunächst die Verhandlungen mit den
Registries anstehen. Für über deutsche Registrare angemeldete
.de- oder .com-Domains gilt jedoch all dies nicht: dort wird
die Registrierung automatisch verlängert, wenn der Inhaber
nicht fristgemäss kündigt.

Weitere Informationen zur Grace Period erhalten Sie unter:
> http://www.icann.org/bucharest/redemption-topic.htm

Quelle: internet-magazine.com, icann.org

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #114 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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