30. Juni 2006
Lange Domains - So waehlen Sie die beste Domain!
Obwohl die Registrierungszahlen nicht mehr so stark steigen wie
noch vor zwei Jahren, ist es angesichts der Masse an vergebenen
Adressen nach wie vor schwierig, die eigene Wunsch-Domain zu er-
halten. Einen Ausweg bieten laengere Domains, wobei man jedoch
ein paar Grundregeln beachten sollte.
Bei der Wahl einer Domain gilt der simple Grundsatz “Je kuerzer,
desto besser!” Zwar lassen etwa .com-Domains eine Laenge von bis
zu 63 Zeichen zu; gleichzeitig sinkt jedoch mit der Laenge grund-
saetzlich die Wahrscheinlichkeit, dass man sich daran auch nach
einiger Zeit noch erinnert.
Angesichts von knapp sechs Millionen .de-Domains gibt es manch-
mal allerdings gar keine Alternative zu einer laengeren Adresse.
In diesen Faellen sollte man folgendes beherzigen: trennen Sie
einzelne Woerter durch Bindestriche: mein-erster-online-shop.de
ist weitaus klarer als meinersteronlineshop.de. Bei der Regis-
trierung sollten Sie dann jedoch unbedingt die Variante ohne
Bindestriche miteinbeziehen, da viele User ziemlich tippfaul
sind. Zusaetzlich koennen Sie Ihre Domain auch durch die Verwen-
dung von Grossbuchstaben deutlicher machen: da bei den aller-
meisten Domain-Servern technisch kein Unterscheid zwischen
Gross- und Kleinbuchstaben gemacht wird, koennen Sie ihre
Adresse auch als Mein-erster-Online-Shop.de bewerben. Aber
Vorsicht: die fehlende Unterscheidung in der Schreibweise gilt
nicht fuer Unterverzeichnisse: online-shop.de/news muss nicht
das selbe sein wie online-shop/NEWS.
Und wenn Sie schliesslich Ihre Domain haben, bewerben Sie sie
auch ausreichend. Allein die Verwendung in einer eMail-Adresse
steigert die Bekanntheit kaum. Daher sollten Sie in Ihrer Sig-
naturdatei am Ende der eMail neben beispielsweise Ihrer Postan-
schrift stets ihre Domain nochmals klar hervorheben.
Was Sie aus rechtlicher Sicht bei der Registrierung noch be-
achten sollten, finden Sie in unseren “Sieben Goldenen Domain-
Regeln”:
http://www.domain-recht.de/recht
Quelle: netmechanic.com, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #135 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de