30. Juni 2006
Wenn der Durst staerker ist als die Vernunft
Ein ganz normaler Domain-Rechtsstreit nahm kuerzlich eine unver-
hoffte Wendung, als der Domain-Grabber mehr als Geld forderte.
Weinproduzent Baron Phillippe de Rothschild, mit Sitz in Pauillac
in der Region Bordeaux, gewann in einem aussergewoehnlichen Fall
vier Domains von Nick Gebby aus Grossbritannien.
Der weltgroesste Bordeaux-Exporteur Baron Philippe de Rothschild
wollte die Domains chateaumoutonrothschild.com, chateau-
moutonrothschild.com, chateaumouton-rothschild.com und chateau-
mouton-rothschild.com nutzen, musste aber feststellen, dass sie
sich in den Haenden von Nick Gebby befanden. Das Angebot von £ 50
fuer jede Domain schlug Gebby aus (”I do not think that £50 per
name is a fair offer”), der damit mehr als die Registrierungs-
gebuehren und sonstige Auslagen wieder drin gehabt haette. Gebby
erwartete sich noch mehr: das besondere Etwas.
Sein Enthusiasmus fuer Bordeaux-Weine leitete Nick Gebby und er
unterbreitete seinerseits ein Angebot: Er wolle fuer seine Koope-
ration bei der Domain-Uebertragung ein paar Kisten Wein statt
schnoedes Geld. Die Parteien waren sich ueber die Domain-Uebertra-
gung einig und die notwendigen notariellen Urkunden (deren Erstel-
lung Mr. Gebby ebenfalls ein paar Pfunde kosteten) waren wohl
bereits im April 2001 fertiggestellt. Doch dann lief die Abwick-
lung der Uebertragung schief, verzoegerte sich und Gebby bestand
weiter auf zumindest ein Kistchen Wein fuer seine Kooperation.
Allein, ob Geld oder Wein: Domain-Grabbing bleibt Grabbing und
das Ein-Mann-WIPO-Panel unter Luca Barbero sah im Handeln von
Mr. Gebby boese Absichten im Sinne der UDRP. Die Entscheidung vom
11.11.2002 des Gerichts fiel dementsprechen aus: So musste Gebby
sowohl auf die Domains wie auch das Geld und den guten Tropfen
verzichten.
Die Entscheidung finden Sie unter:
http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2002/d2002-0891.html
Spezialisierte Domain-Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #135 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de