30. Juni 2006
.nl - Holland oeffnet seine Domain-Deiche!
Die bisher stark zugangsbeschraenkte niederlaendische Top Level
Domain (TLD) .nl wird zum 29. Januar 2003 zur “unrestricted
TLD” und damit erstmalig fuer jedermann frei registrierbar.
Wie bereits gemeldet, wird die hollaendische Domain-Vergabe-
stelle SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland)
damit prominenten Beispielen folgen und die Registrierung frei-
geben, so dass .nl-Domains ebenso wie .com oder .net ohne Auf-
lagen registriert werden koennen. Mit dem College voor Klachten
en Beroep (CvKB) wird es zudem ein unabhaengiges Schiedsgericht
fuer Domainstreitigkeiten unter .nl geben. Dessen Website ist
mittlerweile online und bietet umfangreiche Informationen auch
in englischer Sprache.
Interessanterweise koennen dabei nicht nur Inhaber von Marken-
rechten eine Verletzung durch die Domain vor dem Gericht gel-
tend machen. Aehnlich wie bei einer Popularklage kann darueber
hinaus jedermann eine Klage einreichen, wenn er in der Domain
einen Verstoss gegen die oeffentliche Ordnung sieht. Damit sollen
in erster Linie diskriminierende und rassistische Internetadres-
sen wieder geloescht werden koennen. Im Vergleich zum Verfahren
vor der Genfer WIPO ist das CvKB aeusserst guenstig: bereits ge-
gen EUR 50,- kann eine Klage eingereicht werden. Im Erfolgsfall
wird dieser Betrag sogar binnen 14 Tagen zurueckerstattet.
Neben den Niederlanden haben zuvor bereits die Vereinigten Ara-
bischen Emirate (.ae), Belgien (.be), Schweden (.se) und vor al-
lem die USA mit .us ihre Beschraenkungen wesentlich gelockert oder
konkrete Plaene hierfuer vorgelegt. In Korea soll die einheitli-
che Endung .ko helfen, die Graeben zwischen den bisher verfein-
deten Staaten Nord- und Suedkorea weiter zuzuschuetten.
Die SIDN erreichen Sie in englischer Sprache unter:
http://www.domain-registry.nl/sidn_english/flat/Home/
Das Schiedsgericht erreichen Sie in englischer Sprache unter:
http://www.cvkb.nl/engine.php?Cmd=see&P_self=10&P_site=7
Quelle: eigene Recherche, demys.net
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #136 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de