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Rent-a-Domain - Gericht bestaetigt Domain-Pacht

Domain-Namen koennen ebenso wie Grundstuecke und Wohnungen auf dem
Immobilienmarkt auf dem freien Domain-Markt “vermietet” werden.
Genauer gesagt spricht man hier von einer “Verpachtung”, denn ein
Domain-Name ist im zivilrechtlichen Sinne keine “Sache”, sondern
ein Nutzungsrecht. Dies hat vor kurzem das OLG Koeln in einer Ent-
scheidung (Urteil vom 13.05.2002, Az.: 19 U 211/01) bestaetigt,
wenn auch im Verhaeltnis zwischen Provider und Domain-Inhaber.

Die Frage wurde relevant, weil die Parteien ueber die vom Domain-
Inhaber an den Provider vorausgezahlten Domain-Verwaltungsgebueh-
ren stritten, nachdem das Pachtverhaeltnis vorzeitig beendet wor-
den war. Das OLG Koeln sieht die Einraeumung der Nutzungsmoeglich-
keit der Domain und von Speicherkapazitaet als Pachtvertrag an.
Ueber § 581 BGB gelten dann die Regeln des Mietrechts. Und dort
fand sich eine Anspruchsgrundlage, aufgrund der zuviel gezahlte
Betrag zurueckgefordert werden kann (§ 557a BGB alte Fassung,
also vor der Mietrechtsreform vom 01.09.2001).

Das Gericht folgte letztlich der in juristischer Literatur ver-
tretenen Ansicht, dass es sich bei Vertraegen ueber Domain-Ueber-
lassungen, bei denen man auch von Domain-Vermietung spricht, um
Vertraege mit miet- bzw. pachtrechtlichem Charakter handelt, wes-
halb die entsprechenden Normen Anwendung finden. Das gilt also
auch und gerade, wenn der Domain-Inhaber die Nutzung der Domain
einem anderen gegen Entgelt ueberlaesst, sie also verpachtet.

Bei der Verpachtung von Domains sind vor allem haftungsrecht-
liche Fragen zu beachten. Was passiert etwa, wenn der Domain-
Paechter die Site mit rechtswidrigen Inhalten versieht und der
Verpaechter als Domain-Inhaber daraufhin in einen langwierigen
Rechtsstreit verwickelt wird? Der Paechter wird meist auf eine
langfristige Pachtzeit draengen, mindestens drei bis fuenf Jahre.
Der jaehrliche Pachtzins betraegt ueblicherweise etwa 1/10 des
Wertes der Domain. Bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR
3.000,- waere also ein jaehrlicher Pachtzins von ca. EUR 300,-
angemessen.

Schliesslich ist bei der Verpachtung auch zu beruecksichtigen,
dass sie steuerlich relevant ist; sie unterliegt in jedem Fall
der Ertragsbesteuerung, aber auch eine Umsatzbesteuerung kommt
in Betracht. Einzelheiten zu den steuerrechtlichen Aspekten
finden Sie unter:

http://www.domain-recht.de/magazin/domain-steuern.pdf
Das Urteil des OLG Koeln finden Sie unter:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20020386.htm
Einen Domain-Pachtvertrag finden Sie unter:

http://www.domain-recht.de
Quellen: jurpc.de, Computer und Recht, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #136 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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