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parliament.uk - Schatten-Domain im Koenigreich?

Liebhaber von Verschwoerungstheorien koennen ab sofort auch ueber
Domains wild spekulieren: obwohl das britische Parlament unter
der Adresse parliament.uk erreichbar ist, existiert diese offi-
ziell gar nicht …

Das Presseamt des britischen Parlaments bietet seit einiger Zeit
kostenlosen Zugriff auf seine Publikationen. Wer jedoch eine ge-
druckte Ausgabe will, muss bezahlen. Um dies zu erleichtern,
wollte man in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Thwate eine
sichere und verschluesselte Transaktion solcher Zahlungen ge-
waehrleisten. Doch Thwate verlangte zuvor den Nachweis, dass dem
Parlament die Domain parliament.uk auch wirklich gehoert. Diesen
Nachweis kann aber niemand erbringen: offiziell sind Domains
direkt unterhalb von .uk (sogenannte Second Level Domains) gar
nicht zu erhalten!

Ursache fuer diese “Schatten-Domain” ist, dass sie vor Gruendung
der Vergabestelle Nominet registriert wurde. Neben ihr gibt es
noch 13 weitere dieser reinen .uk-Adressen, von denen jedoch nur
sechs aktiv genutzt werden und ueber die unter anderem eine Biblio-
thek und eine Kernforschungsanlage zu erreichen sind. Fuer diese
Domains ist niemand zustaendig; sie koennen weder verkauft noch an-
derweitig uebertragen werden. Auch Gebuehren sind keine zu zahlen.
Noch ist unklar, wie man dieses Problem loesen will.

Alle uebrigen Domains werden in Grossbritannien als sogenannte
Third Level Domains vergeben. Hierfuer gibt es mit .co.uk oder
.me.uk insgesamt elf Unterkategorien mit jeweils eigenen Vergabe-
bedingungen. Sogar die Polizei hat mit .police.uk eine eigene
Endung. Allerdings gelten Third Level Domains als aeusserst un-
handlich im Vergleich zu Endungen wie .de oder .com, da sie tipp-
fehleranfaellig und aufgrund ihrer Laenge wenig einpraegsam sind.
Daher bevorzugen zahlreiche britische Unternehmen eine .com-
Adresse und tragen so zur Verknappung des .com-Namensraumes bei.
http://www.parliament.uk
Weitere Informationen ueber britische Domains unter:

http://www.nominet.org.uk
Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #143 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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