16. August 2006
.edu - Domain-Urgestein aendert Vergaberegeln!
Die Vergabebedingungen fuer .edu, eine der aeltesten Top Level
Domains (TLD) der Welt, werden ab Mitte April 2003 deutlich ge-
lockert. Fuer deutsche Bildungseinrichtungen bleibt .edu jedoch
auch in Zukunft unerreichbar.
Die vom Technologiekonsortium Educause verwaltete Endung .edu
zaehlt zu den sieben Original-Endungen des Domain Name Systems.
Die Registrierung war bisher nur fuer amerikanische Bildungs-
einrichtungen moeglich, die nach einer mindestens vierjaehrigen
Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss enden. Vor allem
Colleges und Universitaeten, darunter auch weltbekannte Insti-
tutionen wie Yale oder Harvard, praesentieren sich unter ihrer
eigenen .edu-Domain.
Nach einer Entscheidung des US-Wirtschaftsministeriums werden
sich die Vergabebedingungen nun grundlegend aendern: ab dem 15.
April koennen auch Einrichtungen wie Kosmetik-, Massage- oder
Talmudschulen eine .edu-Domain beantragen. Vorher muessen sie
sich jedoch von speziellen regionalen oder nationalen Agentu-
ren hierfuer akkreditieren lassen. Erste Proteste gegen die Auf-
weichung der Vergabe liessen nicht lange auf sich warten. So
beklagte etwa die Princeton Universitaet, dass man nun mit Ab-
solventen von sechsmonatigen Schoenheitskursen in einen Topf
geworfen werde und sich die Unterschiede verwischen.
Insgesamt gibt es derzeit etwa 7.500 .edu-Domains, die bis auf
weiteres noch voellig kostenfrei vergeben werden und deren Regis-
trierung auch nicht verlaengert werden muss. Fuer rein deutsche
Bildungseinrichtungen ist die Registrierung leider auch weiter-
hin ausgeschlossen. Wer vor dem 29. Oktober 2001 bereits eine
.edu-Domain hatte und nun die neuen Kriterien nicht erfuellt,
kann aufatmen: alle diese Adressen geniessen Bestandsschutz.
Weitere Informationen ueber .edu finden Sie unter:
http://www.educause.edu/edudomain
Einen Ueberblick ueber die Aenderungen finden Sie unter:
http://www.educause.edu/edudomain/pr-eligibility.asp
Quelle: siliconvalley.com, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #144 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de