5. September 2006
madrid.com - erneut Hauptstadt-Schlappe vor WIPO
Ein Unternehmen der Stadt Madrid, Empresa Municipal Promoción
Madrid S.A, welches fuer die Stadt Madrid Vermarktungstrategien
entwickelt und verschiedene Marken registriert hat, die den
Begriff Madrid enthalten, stritt vor dem Schiedsgericht der
WIPO mit dem US-Unternehmen Easylink um die Domain madrid.com
und scheiterte.
Das Unternehmen der Stadt Madrid berief sich zunaechst auf das
Namensrecht der Stadt. Darueber hinaus sei die Domain den ein-
getragenen Marken aehnlich und es bestehe Verwechslungsgefahr.
Der Domain-Inhaber hingegen habe weder Bezug zu dem Begriff
und der Stadt Madrid noch andere Rechte, die ihn zur Inhaber-
schaft der Domain berechtigen. Die Domain werde allein dazu
genutzt, Besucher der Seite madrid.com auf eine andere Seite
weiterzuleiten, ueber die man Hotelbuchungen auch in Madrid
vornehmen kann.
Die Easylink Services Corporation erklaerte, man nutze die 1997
registrierte Domain als eMail-Angebot bereits seit 1998. Dieses
Angebot werde von derzeit knapp 30.000 Nutzern in Anspruch ge-
nommen. Spaeter habe man den Hotelservice mitintegriert. Alles
ziele darauf, einen weltumspannenden Informationsdienst einzu-
richten; zahlreiche andere geografische Begriffe seien dafuer
registriert. Aus Sicht von Easylink versuche die Antragstellerin
ein Reverse Domain Name Hijacking.
Aus Sicht des aus drei Richtern bestehenden WIPO-Panels besteht
keine Verwechslungsgefahr zwischen den eingetragenen Marken der
Antragstellerin und der Domain madrid.com. Auch ein Widerspruch
zur Entscheidung ueber die Domain barcelona.com, bei der dem An-
trag der Stadt Barcelona statt gegeben wurde, sei nicht gegeben.
In diesem Fall war innerhalb einer Marke der Name der Stadt als
selbstaendiges Element geschuetzt, weshalb die Domain barcelona.com
mit dem geschuetzten Begriff Barcelona identisch sei.
Zudem zeige der Domain-Inhaber, dass er, aufgrund seiner geschaeft-
lichen Ausrichtung, durchaus legitime Interessen an der Domain
madrid.com habe. Folglich wies das Panel den Antrag von Empresa
Municipal Promoción Madrid S.A zurueck. Ergaenzend teilte das Panel
mit, ein Fall von Reverse Domain Hijacking liege nicht vor. Der
Antragsteller habe zahlreiche Marken, die den Begriff Madrid be-
inhalten.
Umfangreiche Informationen zu diesem Rechtsstreit unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=131
Die WIPO-Entscheidung finden Sie unter:
http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2002/d2002-1110.html
Spezialisierte Domain-Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #149 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de