5. September 2006
WHOIS - ICANN verschaerft Wahrheitspflicht
ICANN macht ernst: um die Richtigkeit der Informationen in der
WHOIS-Datenbank zu gewaehrleisten, droht kuenftig unter anderem
bei Nichtbeantwortung einer eMail des Domain-Registrars binnen
bestimmter Fristen die Loeschung der Domain.
Zu beachten ist zunaechst, dass die geplanten Aenderungen in den
Vertraegen zwischen ICANN und den Domain-Registraren generische
Endungen wie .com oder .info betreffen, nicht aber Laenderkuerzel
wie .de. Im einzelnen sind drei Bedingungen vorgesehen, unter
denen die Registrare eine Domain loeschen koennen:
1. vorsaetzliche Verwendung falscher oder verfaelschter Angaben
2. vorsaetzliches Unterlassen der Mitteilung geaenderter Angaben
3. Nichtbeantwortung einer Benachrichtigung durch den Registrar
binnen 15 Kalendertagen
Insbesondere die dritte Regelung sorgt dabei fuer Aufsehen. Zwar
besteht fuer den Registrar kein Zwang, nach Ablauf der Frist die
Domain auch tatsaechlich sofort zu loeschen; ihm wird vielmehr nur
ein Recht eingeraeumt. Es haengt dann von den Umstaenden des Einzel-
falles ab, also zum Beispiel der Offensichtlichkeit des Fehlers
im WHOIS wie Zahlendrehern, ob und wie lange der Registrar mit
der Loeschung wartet. In aller Regel wird der Registrar kein In-
teresse haben, die Beziehung zum Kunden zu gefaehrden, solange
die Zahlung der Gebuehren gewaehrleistet ist. Unterlaesst der
Registrar jedoch wiederholt die Ueberpruefung und Korrektur von
Fehlern, verletzt er damit die Vertraege mit ICANN, was bis zum
Entzug der Akkreditierung fuehren kann.
Insbesondere fuer Unternehmen bedeutet dies, dass sie verstaerkt
und regelmaessig die Angaben in der WHOIS-Datenbank ueberpruefen
sollten. Vor allem sollte bei der verwendeten Mail-Adresse fuer
die Kontaktperson (admin-c), die als Ansprechpartner fuer alle
Fragen rund um die Domain dient, gewaehrleistet sein, dass selbst
im Fall eines laengeren Urlaubsaufenthaltes oder beim Verlassen
des Unternehmens die Benachrichtigung bei einer zustaendigen
Stelle eingeht. Sinnvoll erscheint etwa, bei der Registrierung
eine zentrale eMail-Adresse wie webmaster@domain.com zu verwenden,
von der aus eingehende Post dann an mehrere andere Adressen im
Unternehmen weitergeleitet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter
> http://www.icann.org/announcements/advisory-03apr03.htm
> http://www.icann.org/riodejaneiro/whois-topic.htm
Quelle: icann.org, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #151 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de