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US-Gesetz - Domain-Schwindlern droht Knast!

Mit einem klaren Votum von 410 zu 14 Stimmen hat das US-Reprae-
sentantenhaus eine Vorlage verabschiedet, wonach kuenftig die
Benutzung von irrefuehrenden Domain-Namen zum Zweck der Weiter-
leitung auf Sex-Seiten unter Strafe stehen soll.

Ein Ergaenzungsvorschlag zum sogenannten Child Abduction Preven-
tion Act (CPPA) sieht demnach vor, die bewusste Verwendung ei-
ner irrefuehrenden Domain mit der Absicht, auf ein anstoessiges
oder fuer Minderjaehrige schaedliches Angebot zu locken, mit Geld-
oder Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu bestrafen. Eine Ein-
schraenkung auf bestimmte Top Level Domains erfolgt nicht, so
dass das Gesetz rein theoretisch nicht nur fuer generische En-
dungen wie .com, sondern auch fuer Laenderkuerzel wie .de gelten
koennte. Wohl bekanntestes Beispiel fuer eine solche Domain ist
whitehouse.com, wo bereits seit Jahren nicht unbedingt praesidi-
ale Inhalte abgerufen werden koennen. Aber auch im deutschspra-
chigen Raum finden sich Adressen wie notaerztin.at.

Keine Angaben gibt es bisher dazu, was unter einer irrefuehren-
den Domain im Detail zu verstehen ist. Ausgenommen sind bisher
lediglich Domains, bei denen bereits aus dem Namen hervorgeht,
dass sexuelle Inhalte angeboten werden. Da zudem etwa die Re-
gistry fuer .com vom US-Bundesstaat Virginia aus betrieben wird,
koennten allein deshalb alle .com-Domains, die gegen die gesetz-
liche Regelung verstossen, neben der Loeschung die genannten
Strafen nach sich ziehen.

Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, muss aufgrund wei-
terer Aenderungen zunaechst mit dem US-Senat ein Kompromissvor-
schlag ausgearbeitet werden, so dass derzeit noch unklar ist,
ob die Regelung wie angekuendigt in Kraft treten wird.

Weitere Informationen ueber das geplante Gesetz:
> http://thomas.loc.gov/cgi-bin/bdquery/z?d108:H.R.1104:
> http://www.house.gov/rules/108rule1104.htm

Quelle: zdnet.com, demys.net, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #151 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de
 

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