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versicherungsrecht.de - der kleine Unterschied

Im Beschluss vom 25.11.2002 des OLG Duesseldorf (13 U 62/02) hat
die alte Zeitschrift “Versicherungsrecht” gegenueber der jungen
Domain versicherungsrecht.de das Nachsehen. Die Entscheidung
zeigt einmal mehr: die Floskel “es kommt auf die Umstaende des
Einzelfalles an” ist nicht hohl, sondern zwingend.

Das Gericht musste lediglich ueber die Kosten entscheiden, dabei
aber hypothetisch feststellen, wer in der von den Parteien ein-
verstaendlich fuer erledigt erklaerten Hauptsache obsiegt haette.
Und das war nicht die klagende Fachzeitschrift Versicherungs-
recht, sondern der Inhaber der Domain versicherungsrecht.de.

Die Richter konzedierten der Fachzeitschrift Markenschutz gemaess
§ 15 Abs. 1 MarkenG aufgrund des prioritaetsaelteren Titelrechts.
Der Titel ist zwar lediglich beschreibend, aber es bestehe Ver-
kehrsgeltung: in Fachkreisen ist die Fachzeitschrift bekannt.
Eine Verwechslungsgefahr mit der gleichnamigen Domain bestehe
allerdings nicht, trotz der zweifellos hohen Aehnlichkeit.

Bei der Frage nach der Verwechslungsgefahr war die Kennzeichnungs-
kraft des Zeitschriftentitels von Bedeutung, bei dessen Bewertung
man auch auf die Verkehrskreise abstellen muesse, denen die ver-
wechselbare Bezeichnung versicherungsrecht.de begegnet. Man muss
also zwischen dem materiellen Titel der Zeitschrift und dem vir-
tuellen der Domain mit der differenzierenden Endung .de unter-
scheiden. Der normale Internetnutzer wird hinter der Domainbezeich-
nung nicht die Fachzeitschrift vermuten, die er gar nicht kennen
wird. Ein durchschnittlich informierter Internetnutzer wird auf
die Domain versicherungsrecht.de gehen, um sich allgemeine Infor-
mationen zum Versicherungsrecht zu besorgen. Und jeder Durchschnitts-
buerger weiss: bei dem Begriff “versicherungsrecht” mit der Endung
“.de” handelt es sich um die Bezeichnung einer Internetdomain und
nicht einer Fachzeitschrift.

Auch das Angebot, die Domain zu einem sechsstelligen Preis zu ver-
kaufen, brachte dem Domain-Inhaber keine Nachteile.

Die Entscheidung finden Sie unter:

http://www.wacht.de/negFest3.htm
Ausfuehrliche Anmerkungen zu der Entscheidung unter:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=138
Die vorausgegangene Entscheidung des LG Duesseldorf finden Sie unter:

http://www.netlaw.de/urteile/lgd_37.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020293.htm
Quelle: MMR, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #152 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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