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Domain-Sharing - exklusiver Mustervertrag

Jahrelang fand das “Domain-Sharing” nur wenig Beachtung. Doch
ein aktueller Artikel bei heise.de und im Computermagazin “ix”
sowie Beispiele wie aldi.de, kaefer.de oder scrabble.com zeigen:
trotz Prioritaetsprinzip gibt es intelligente Loesungen, eine
eigentlich blockierte Domain gemeinsam zu nutzen - ohne lang-
wierige juristische Auseinandersetzungen und zum Vorteil beider
Parteien.

Das Team von domain-recht.de bietet deshalb allen Interessenten
einen Mustervertrag zum Domain-Sharing an, der in Zusammenarbeit
mit spezialisierten Anwaelten erarbeitet wurde. Durch den Vertrag
raeumt der Domain-Inhaber seinem Partner das Recht ein, gegen
Gebuehr die Domain mit ihm gemeinsam zu nutzen. Da so, im Gegen-
satz zum Pachtvertrag, beide Seiten die Adresse nutzen, profi-
tieren auch beide von den Zugriffen, die die Domain aufweist.

Gleichzeitig bleibt die vom Domain-Inhaber verlangte Nutzungs-
gebuehr deutlich unterhalb etwa des vergleichbaren Pachtzinses,
da eben kein ausschliessliches Recht eingeraeumt wird. Die Inter-
net-Nutzer dagegen gelangen rasch und ohne weitere Suche an das
gewuenschte Ziel.

Beispiele fuer Domain-Sharing:

http://www.cognos.de
http://www.feldberg.de/
http://www.kaefer.de
http://www.mannesmann.de
http://www.palm.de
http://www.pauly.info
http://www.qms.de
http://www.scrabble.com
http://www.winterthur.ch
Weitere Informationen zum Domain-Sharing auch unter:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=83
Hier bestellen Sie den Muster-Vertrag zum Domain-Sharing:

http://www.domain-recht.de/vertraege/domainsharevertrag.php
Quelle: eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #157 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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