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tauchschule-dortmund.de - Neue Abmahnwelle?

Die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 18.03.2003, Az.: 4 U
14/03) ueber die Domain tauchschule-dortmund.de bleibt weiter in
aller Munde. Das OLG hatte den Inhaber die Nutzung der Domain
verboten. Dieser hat mittlerweile Nichtzulassungsbeschwerde beim
BGH eingereicht.

Im Rahmen des Rechtsstreits zweier dortmunder Tauchschulen er-
klaerte das OLG die Nutzung der Domain tauchschule-dortmund.de
durch den Beklagten fuer wettbewerbswidrig, weil er mit dem Domain-
Namen eine “Spitzenstellung” behaupte, die er nicht inne habe.
Hiergegen will der Beklagte in Revision vor den Bundesgerichts-
hof (BGH) gehen, weshalb er Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
hat.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist notwendig, wenn das Berufungs-
gericht (hier OLG Hamm) in seiner Entscheidung von sich aus die
Revision nicht zulaesst, aber eine Partei des Rechtsstreits das
Urteil ueberpruefen lassen will. In diesem Falle ist eine Pruefung
der Entscheidung geboten, da sie starke Auswirkungen auf den
Domain-Markt entfaltet.

Aus Sicht verschiedener Juristen, ist die Entscheidung des OLG
Hamm von hoher Brisanz, da mit ihr von jeder Domain, die aus
einer Branchen- oder sonstigen generischen Bezeichnung in Ver-
bindung mit einem Ortsnamen besteht, eine wettbewerbswidrige
Nutzung ausgeht. Das fuehre die Abmahner auf den Plan, warnt
Rechtsanwalt Christian Vaulont bei heise.de, und ist auch schon,
wie Rechtsanwalt Prehm auf markenplatz.de mitteilt, eingetreten.

Man darf gespannt sein, ob die Revision zugelassen wird.
http://www.tauchschule-dortmund.de
Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie unter:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/branche-stadt-domain.htm
Vertiefende Informationen zum Urteil des OLG Hamm unter:

http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=148
Die Entscheidung des OLG Hamm wird u.a. diskutiert unter:

http://www.domain-people.de
http://www.heise.de/newsticker/data/ad-17.05.03-000/
Spezialisierte Domain-Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de
Quellen: rechtsanwaltmoebius.de, markenplatz.de, heise.de,
eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #157 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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