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dotEU-Special - Fragen und Antworten zu .eu

Die EU-Kommission hat entschieden: EURid, ein belgisches Kon-
surtium, soll die Registry (Vergabestelle) fuer die neuen .eu-
Domains werden. EURid ist damit quasi die “DENIC auf Europa-
Ebene”.

Mit einem Beginn der ersten Registrierung ist gegen Ende 2003
zu rechnen. Unser “dotEU”-Special gibt Antworten auf die sieben
haeufigsten Fragen rund um die neue Europa-Domain.
Frage 1: Was ist dotEU?

Nachdem erstmals im Jahr 1996 ein Vorstoss gewagt wurde, haben
das Europaeische Parlament und der Europaeische Rat mit der Ver-
ordnung Nr.733/2002 vom 22. April 2002 schliesslich den recht-
lichen Grundstein fuer die Einfuehrung der “Domaene oberster Stufe
.eu”, abgekuerzt dotEU, gelegt. Ziel der dotEU-Verordnung ist die
Foerderung des elektronischen Geschaeftsverkehrs und die Staerkung
des europaeischen Binnenmarkts im Internet, um so die Wettbewerbs-
faehigkeit Europas zu verbessern. Hierzu wird nach dem Willen der
europaeischen Institutionen die neu geschaffene Top Level Domain
.eu ein Eckstein in der Verwirklichung der vier Grundfreiheiten
des Artikels 14 EGV (Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Ge-
meinschaft): freier Verkehr von Personen, Waren, Personal und
Dienstleistungen. Da eine Ausdehnung der Verordnung auf europae-
ische Drittlaender bereits vorgesehen ist, dient .eu auch der
Integration kuenftiger Mitgliedsstaaten und traegt zur Verhuetung
der Gefahr einer digitalen Kluft zu den europaeischen Nachbar-
staaten bei.
Frage 2: Warum ueberhaupt eine eigene Domain-Endung fuer Europa?

Mit einer eigenen europaeischen Top Level Domain wird versucht,
der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten.
Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Ueberge-
wicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen
und Organisationen sind fast ausschliesslich unter dem beruehmten
“dotCOM” im Web praesent und blockieren so zahlreiche Adressen.
EU-Unternehmen mussten bislang in jedem europaeischen Land unter
einer anderen Top Level Domain auftreten, also zum Beispiel un-
ter .de in Deutschland und .es in Spanien. Durch die neuen .eu-
Domains wird dieser Wettbewerbsnachteil der Europaeer beseitigt.
Der europaeische Wirtschaftsraum erhaelt durch die einheitliche
Endung eine eigene Identitaet und grenzt sich dadurch klar vom
amerikanischen und asiatischen Wirtschaftsraum ab.

Unangetastet bleiben die Mitgliedsstaaten in der Verwaltung
ihrer eigenen nationalen Laender-Endung (ccTLD). Die Verwaltung
von .de wird also auch in Zukunft durch die DENIC erfolgen und
durch .eu nicht eingeschraenkt. Zusaetzlich zu den einzelstaat-
lichen Endungen erweitert .eu lediglich das Angebot an Top Level
Domains ueber die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinaus.
Frage 3: Wie sieht der Zeitplan fuer die Einfuehrung von .eu aus?

Nachdem mit einiger Verzoegerung mit EURid nun ein Kandidat fuer
die dotEU-Vergabestelle feststeht, sollte .eu zuegig Gestalt
annehmen. Zunaechst muessen die Vertraege verhandelt und unter
zeichnet werden. Danach werden alle Beteiligten ein Registrie-
rungs-Reglement ausarbeiten und von den Mitgliedsstaaten, dem
so genannten Kommunikationsausschuss, pruefen lassen. Wenn
diese Registrierungsregeln implementiert sind, ist noch die
Deligierung der Aufgaben durch ICANN an die neue Registry ab-
zuschliessen. Erst dann darf EUrid Domain-Registrare akkredi-
tieren, die die .eu-Domains dann ihren Kunden und Resellern
anbieten duerfen. Es folgt die Ausarbeitung der Regeln fuer eine
Sunrise Period. Und schliesslich wird die Registry mit der eigent-
lichen Arbeit beginnen: mit der Vergabe und Verwaltung von .eu-
Domains.

Wieviel Zeit die einzelnen Schritte noch in Anspruch nehmen
werden, bleibt dabei unklar. Bisher wurde seitens der Kommis-
sion noch jede gesetzte Frist ueberschritten. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die ersten Registrierungen gegen Ende 2003 be-
ginnen werden.
Frage 4: Wird es bei dotEU ebenfalls eine Sunrise Period wie
bei .info/.biz geben?

Wie schon bei der Einfuehrung anderer neuer Top Level Domains
ist auch fuer dotEU vor Beginn der allgemeinen Registrierungs-
phase eine spezielle Vorabregistrierungsfrist geplant, in der
Inhaber von Kennzeichnungsrechten, die nach nationalem und/oder
Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, ihre Domain-
Namen bevorzugt anmelden koennen. Darunter fallen in erster Linie
die Inhaber von Markenrechten. Auch Einrichtungen des oeffent-
lichen Rechts sollen in der Sunrise Period bevorrechtigt Domains
registrieren koennen. Ziel ist die Verhinderung spekulativer und
missbraeuchlicher Eintragungen von .eu-Domains.

Fuer die Phase der allgemeinen Registrierung werden noch verschie-
dene Verfahren geprueft. Favorisiert wird jedoch auch hier das
bekannte Prioritaetsprinzip “First come, first served” (Wer zuerst
kommt, mahlt zuerst), welches von den europaeischen Institutionen
auch als “Windhund-Verfahren” bezeichnet wird.
Frage 5: Welche Beschraenkungen wird es bei Registrierung von
.eu-Domains geben?

Die Details der Vergabemodalitaeten fuer die neuen .eu-Domains
stehen noch nicht fest. Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ist
strittig, ob die Vergabe nach eher liberalen Grundsaetzen (ver-
gleichbar den .de-Domains) oder eher restriktiv (vergleichbar
etwa der franzoesischen .fr-Domain) gehandhabt werden soll.

Grundsaetzlich sollen folgende Personen und Unternehmen zur Regi-
strierung von .eu-Domains berechtigt sein.

(a) natuerliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft

(b) Unternehmen mit satzungsgemaessen Sitz, Hauptverwaltung oder
    Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft

(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

Fuer die Zukunft ist an eine Erweiterung des Kreises der Berech-
tigten zum Beispiel fuer Personen und Unternehmen aus dem Europae-
ischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits angedacht. Die Schweiz wird
jedoch nicht dabei sein, da sie 1992 den Beitritt zur EWR im
Rahmen einer Volksabstimmung abgelehnt hat.

Daneben wird fuer geographische Begriffe wie “bayern.eu” oder
“france.eu” nach speziellen Loesungsmoeglichkeiten gesucht, um
langwierige juristische Auseinandersetzungen, wie etwa um die
Domain deutschland.de von vorneherein zu verhindern. Die Mit-
gliedstaaten haben hierzu eine begrenzte Liste an Namen und
Bezeichnungen vorgelegt, die ihre politische oder gebietskoerper-
schaftliche Organisation betreffen. Diese Begriffe duerfen dann
nicht als Domain registriert werden oder koennen nur unterhalb
von eigenen Third Level Domains vergeben werden.

Ergaenzend wird an Regelungen gearbeitet, die den Status von Do-
mains betreffen, deren Registrierung nicht verlaengert wird (Pro-
blem der sog. expiring domains).

Sollte es zu Streitigkeiten um .eu-Domains kommen, ist ein eige-
nes Schiedsgericht vorgesehen. Die Verordnung nimmt in diesem
Punkt auf die World Intellectual Property Organisation (WIPO)
Bezug. Daher duerfte mit einem der UDRP (Uniform Domain Name
Dispute Resolution Policy) aehnlichen Verfahren zu rechnen sein,
wie es die WIPO bereits seit Jahren unter anderem fuer .com-
Domains anbietet. Daneben bleibt auch der Gang vor ein ordent-
liches Gericht moeglich; es wird vom Schiedsgericht insofern nur
ergaenzt.
Frage 6: Was ist von Angeboten zur kostenpflichtigen Vorregi-
strierung von .eu-Domains zu halten?

Zahlreiche Angebote mit kostenpflichtiger Vorregistrierung von
.eu-Domains kursieren im Internet und verunsichern die User. Es
ist zu empfehlen, diese Angebote vorerst zu meiden. Solange die
Vergabebedingungen nicht im Detail festgelegt sind, kann kein
serioeser Anbieter verbindliche Registrierungen fuer .eu-Domains
entgegen nehmen. Die Gegenleistung fuer die zu zahlenden Gebuehr,
die in ihrer Hoehe zumeist taeuschend aehnlich wie die tatsaechliche
Registrierungsgebuehr einer Domain bemessen ist, besteht lediglich
in der automatisierten Eintragung in eine Datenbank des Anbieters.

Zu empfehlen sind vielmehr Angebote, die statt einer Bearbeitungs-
gebuehr mit einer reinen Erfolgsgebuehr verbunden sind und nur dann
faellig werden, wenn die Wunsch-Domain tatsaechlich zu eigenen Gun-
sten registriert wird. Eine Bearbeitungsgebuehr ist allein in den
Faellen ratsam, in denen etwa im Rahmen der Sunrise Period Inhaber
von Kennzeichenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden koennen und
dies vom Registrar mit der Bearbeitung von Dokumenten (wie zum
Beispiel der Markenurkunde) uebernommen wird. Fuer solche Sunrise-
Domains gilt im Gegenzug, dass die gewuenschte Domain auch mit
hoher Wahrscheinlichkeit zur Anmeldung gebracht werden kann.

Eine kostenlose Vorregistrierung von .eu-Domains bieten zum Bei-
spiel Angebote wie doteu.info. Bei dieser Vorregistrierung stellt
der Kunde auch sicher, dass er moegliche Anmeldefristen nicht
versaeumt.
http://www.dotEU.info (kostenlose Vormerkung von .eu-Domains)

 

Frage 7: Wie erfolgreich werden die neuen .eu-Domains sein?

Grundsaetzlich ist das Potential riesig: der europaeische Wirt-
schaftsraum mit seinen 380 Millionen Einwohnern ist mit einem
Bruttoinlandsprodukt aller Mitgliedsstaaten in Hoehe von etwa
8.500 Milliarden Euro nach den USA die zweitgroesste “Volkswirt-
schaft” der Welt. Fuer europaeische Unternehmen wird .eu schon
deshalb interessant werden, weil sie hier einen Ausgleich zur
stark US-amerikanisch dominierten Top Level Domain .com haben
und ihrer europaeischen Identitaet Ausdruck verleihen koennen.

Entscheidend fuer den Erfolg von dotEU wird letztlich sein, wie
die Vergabebedingungen ausgestaltet werden. Hier besteht die
Gefahr, dass ein allzu buerokratischer Registrierungsablauf mit
zahlreichen Einschraenkungen potentielle Kunden abschrecken wird.
Je aehnlicher aber dotEU ihrem grossen Vorbild .com wird, desto
erfolgreicher werden die .eu-Domains wohl werden. Sollten sich
liberale Stroemungen durchsetzen, wird nach Expertenschaetzungen
das Potential von .eu mindestens doppelt so gross sein wie das
der neuen Endung .info. Und .info galt bereits ein Jahr nach
Einfuehrung im Domain-Handel als klarer Aufstiegsaspirant in die
elitaere Liga der erstklassigen Top Level Domains mit Branchen-
primus .com und den nationalen Laender-Endungen .de, .at und
.ch.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.dotEU.info

 

Quelle: eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #158 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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