27. Oktober 2006
Doktortitel zum Download - Abmahnungen im Internet
Rechtsanwalt Dr. Bahr hat seine Promotion mit dem Titel “Miss-
brauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Inter-
net” in gekuerzter Fassung zum Download ins Internet gestellt.
Die Promotion gibt einen guten Ueberblick ueber die Methoden und
Techniken der Abmahnung im Zusammenhang mit Domains.
Das 220 Seiten starke pdf-Dokument (500 kb), erlaeutert kurz
und ueberzeugend die Begrifflichkeiten und den Sinn und Zweck
von Abmahnungen. Alsdann wird der Missbrauch definiert und an-
hand von Beispielen aus der Praxis die unterschiedlichen Miss-
brauchstatbestaende, Kostenerzielungsabsicht, Hinterhaltsmarke
und individuelle Behinderung, dargestellt. Die Beispielsfaelle
beginnen mit den “D-” Abmahnungen ueber die “T-” Faelle bis zu
“Webspace” als Beispiel fuer eine Hinterhaltsmarke.
Im Einzelnen stellt der Verfasser kritische Betrachtungen der
gerichtlichen Entscheidungen unter Beruecksichtigung der Rechts-
entwicklung und des Erkenntnisgewinns der Richter an. Als Gruende
fuer den Missbrauch fuehrt Bahr die hohe Anwaltsdichte und die
schlechten Verdienstmoeglichkeiten an, sowie die Rechtsunsicher-
heit im Domain- und Internetrecht, die solchen Missbrauch erst
ermoeglichen. Der Erfolg missbraeuchlicher Abmahnung beruht aber
gerade auch, wie Bahr anmerkt, auf der Kostenkeule, die zur Ab-
schreckung berechtigter Domain-Inhaber eingesetzt wird.
Das Thema der Promotion umfasste auch andere Rechtsordnungen, die
vernuenftiger Weise bei der .pdf-Datei, die sich aussschliesslich
der Rechtssituation in Deutschland widmet, ausgelassen wurden.
Der Leser bekommt einen guten und auch fuer Laien verstaendlichen
Ueberblick. Es ist erfreulich und keine Selbstverstaendlichkeit,
dass Dr. Bahr seine Arbeit der Internetgemeinde kostenfrei zur
Verfuegung stellt.
Die Promotion findet man unter:
http://www.dr-bahr.com/promotion.html
Quelle: eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #158 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de