27. Oktober 2006
mitwohnzentrale II - Irrtum ausgeschlossen
Das hanseatische Oberlandesgericht hat bereits im Maerz die Ent-
scheidung mitwohnzentrale II (Urteil vom 06.03.2003, Az.: 5 U
186/01) getroffen, nachdem das erste Urteil vom BGH aufgehoben
und zurueckgewiesen wurde. Das Gericht hat die Klage eines Ver-
eins von Mitwohnzentralen gegen einen anderen gleichen Verein
nun auch im Hinblick auf eine irrefuehrende Werbung zurueckgewie-
sen.
Bei seiner ersten Entscheidung vom 13.7.1999 (Az.: 3 U 58/98)
hatte das hOLG Hamburg der Klage der Klaegerin stattgegeben. Die
Entscheidung wurde mit Urteil des BGH vom 17.05.2001 (Az.: I ZR
216/99) aufgehoben und zurueckgewiesen. Der BGH sah hier keine
Kanalisierung der Kundenstroeme durch die Domain-Inhaberin. Und
da das hOLG die Frage der Wettbewerbswidrigkeit aufgrund even-
tueller Irrefuehrung von Internetnutzern nicht geprueft hatte,
musste das hOLG Hamburg nochmals die Sach- und Rechtslage prue-
fen.
Bei der Beurteilung der Kanalisierung folgte das hOLG Hamburg
nun dem BGH. Darueber hinaus sieht es die Klage ebenfalls unbe-
gruendet, “soweit der Klaeger sie unter dem Gesichtspunkt einer
unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung als irrefuehrende Wer-
bung gem. § 3 UWG angreift.”
Das Gericht macht deutlich, dass es bei der Beurteilung einer
Irrefuehrung nach § 3 UWG nicht allein auf den Domain-Namen an-
kommt, sondern auch auf die auf der Website hinterlegten Inhal-
te. Bei der Entscheidung betont es aber, dass es auf die Sach-
lage am Tage der Entscheidung ankomme und sich mittlerweile auf
der Seite der Hinweis “Auf dieser Seite werden nur Mitglieder
des Rings europaeischer Mitwohnzentralen e.V. aufgefuehrt” befin-
det. Mit diesem unmissverstaendlichen Hinweis raeume die Beklagte
alle Zweifel ueber eine Alleinstellungsbehauptung auf.
Die Entscheidungen des hOLG finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/olghh_2.htm
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030165.htm
Die Entscheidung des BGH finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm
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Quelle: jurpc.de, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #160 von domain-recht.de
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