11. November 2006
DROE - erneut Abzock-Mails aufgetaucht
Die Ruhe war offensichtlich truegerisch: in Grossbritannien sind
erneut Abzock-Mails des einschlaegig bekannten Registrars Domain
Registry of Europe (DROE) aufgetaucht.
DROE, die unter dem Namen Domain Registry of America (DROA) auch
in den USA aufgetreten ist, weist in ihren eMails unter Nennung
der konkreten Webadresse die Domain-Inhaber darauf hin, dass der
Registrierungsvertrag demnaechst ablaeuft. Daher sei es unbedingt
Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte nicht
rechtzeitig verlaengert werden, drohe der Verlust der Adresse.
Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen
Willen mit der Domain um, er zahlt auch noch meist vergleichs-
weise hoehere Gebuehren als beim alten Registrar. Andere eMails
von DROE sind so formuliert, dass der Domain-Inhaber den Eindruck
gewinnt, er sei noch nicht wirklich Inhaber der Domain und muesse
eine weitere Erklaerung abgeben, die sich allerdings ebenfalls als
Providerwechselerklaerung entpuppt. In anderen Faellen wurde zur
Ueberpruefung, dass der Domain-Transfer oder die Vertragsverlaen-
gerung abgeschlossen ist, um die eMail-Adresse des Inhabers ge-
beten. Wird der dafuer vorgesehene Link vom eMail-Empfaenger an-
geklickt, bestaetigt er damit unmittelbar einen Provider-Transfer
seiner Domain.
DROE/DROA wurde bereits vergangenen Oktober von der britischen
ASA (Advertising Standards Authority) verwarnt, Werbe-eMails,
die wie Rechnungen aussehen, an Domain-Inhaber zu senden. Aehn-
liche Abzockversuche wurden auch von Unternehmen namens Domain
Registry of Canada (DROC) sowie Domain Support Group bekannt.
Zumindest fuer die ueber deutsche Registrare angemeldeten Domains
gilt: die DENIC e.G. wendet sich nur in absoluten Ausnahmefael-
len direkt an die Domain-Inhaber. Solange es sich daher nicht
ausdruecklich um ein Schreiben Ihres Registrars handelt, koennen
Sie solche Post getrost in den Muell werfen, da sich der Regis-
trierungsvertrag ohne ausdrueckliche Kuendigung in der Regel au-
tomatisch verlaengert.
Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens finden Sie unter:
http://www.synuk.com/a/x/droa1.jpg
Betroffene koennen sich hier beschweren:
http://www.asa.org.uk
Quelle: dnforum.com, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #162 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de