Online-Recht
Domain-Recht
Internet-Recht
Werbung:

WLS - VeriSign startet Domain-Warteliste

VeriSign hat gegen alle Bedenken Dritter Ende August mit seinem umstrittenen Waiting List Service (WLS) begonnen: Kunden können zum Preis von US$ 39,- Domains überwachen und registrieren, die unter bestimmten Umständen frei werden.

Der Waiting List Service firmiert jetzt unter dem Begriff “Next Registration Rights Service”. VeriSign bzw. das Tochterunternehmen Network Solutions, Inc. (NSI) nimmt nun für diesen Service, der im Oktober aktiv wird, Vorbestellungen entgegen. Dabei werden .com- und .net-Domains überwacht und bei Freiwerden seitens NSI für den Kunden, der den Service bestellt hat, unmittelbar registriert. Der Service kostet US$ 39,-, die im Erfolgsfalle mit der Registrierungsgebühr des ersten Jahres in Höhe von US$ 35,- verrechnet werden. NSI betont, dass je Domain nur jeweils ein Backordering möglich sei, also nur eine Person auf die Waiting List komme. Mit einem Ansturm auf dieses Angebot ist zu rechnen.

Bedenken gegen diesen Service haben vor allem Unternehmen, die sich bereits auf einen solchen “Snapback”-Service oder Backordering spezialisiert hatten, darunter SnapNames. NSI hat bei diesem Dienstleistungsangebot einen unaufholbaren Wettbewerbsvorteil, denn das Unternehmen ist die Verwaltungsstelle der Top Level Domains .com und .net. Aus diesem Grunde sind auch Klagen wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht, Verletzung des ICANN-Vertrages sowie eine Beschwerde beim US-Rechnungshof gegen VeriSign und NSI anhängig. VeriSign begegnete dem, indem das Unternehmen den größten Konkurrenten und Kritiker, SnapNames, kurzer Hand aufkaufte.

Wie sicher das Geld für den Backordering-Service von NSI angelegt ist, bleibt bei diesem unternehmerischen Gebaren und den anhängigen Rechtsstreiten, deren Ausgang ungewiss ist, offen. Die Investition in Domains bleibt auch an dieser Stelle risikoreich.

> http://www.nextregistrationrights.com

Quelle: intern.de, eigene Recherche

**********************************

Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #173 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

Bisher sind keine Kommentare vorhanden. Los geht's ! :-)

Kommentar schreiben :