30. November 2006
.name - Ansturm auf generische Domains erwartet?
Der Termin für den Beginn erster Second Level Registrierungen unter der neuen TLD .name wird nach Angaben von Verwalter Global Names Registry Ltd. (GNR) in Kürze bekannt gegeben. Doch ob auch weiterhin nur Personennamen angemeldet werden dürfen oder eine völlige Freigabe erfolgt, ist nach wie vor ungeklärt.
Vertraut man den vorliegenden Presse-Informationen, so dürfen ab November auch Adressen wie big.name registriert werden. Bisher sind unter .name aber auschließlich Vor- und Nachnamen als Domain-Name zulässig. Geht man davon aus, die Zahl der Personen mit dem Nachnamen “Big” ist eher gering, deuten alle Zeichen auf eine Freigabe von .name hin, so daß vor allem die als besonders begehrt geltenden generischen Domains wie business.name oder lawyers.name registriert werden können.
Zur Begründung für die Vertragsänderung mit ICANN hatte GNR bis dato aber immer angeführt, daß lediglich das System der Third Level Domains zu kompliziert sei und daher durch Second Level Domains Abhilfe geschaffen werden müsse; im Übrigen wolle man an der Beschränkung auf bürgerliche Namen festhalten. Angesichts dieser Unklarheiten ist daher verstärkt damit zu rechnen, daß viele Domain-Sammler wenigstens den Versuch starten, einige generischen .name-Domains zu ergattern.
Sicher sind folgende zukünftigen Einschränkungen unter .name: GNR bietet für Second Level Domains im Gegensatz zu den Third Level Domains keinen eigenen eMail-Service mehr an. Es besteht jedoch weiter die Möglichkeit, sich für eine Third Level Registrierung zu entscheiden; an existierenden .name-Domains ändert sich nichts. Die Freigabe im November erfolgt mit einem “Big Bang”, das heisst es gibt keine Landrush Period. Allerdings gilt für alle Domain-Registrierungen aus den ersten drei Monaten eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Gesperrt sind schließlich alle Adressen, die bereits jetzt als Third Level Domains genutzt werden; gleiches gilt für bestehende Standard oder Premium Defensive Registrations, die Inhaber von Kennzeichenrechten im Rahmen der Einführung von .name vorgenommen haben. Für alle weiteren Anmeldungen gilt der Prioritätsgrundsatz des “first come, first served”.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.gnr.name
Vorbestellung von .name (Second Level) möglich z.B. unter:
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren/
Quelle: gnr.name, eigene Recherche
**********************************
Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #174 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de