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glasgow.com - Angebot über 600.000,- abgelehnt

Tommy Butler ist wieder am Ruder und hat Oberwasser. Nach der Pleite im Rechtsstreit um die Domain lawscot.co.uk hatte er im Juli die Domain glasgow.com für umgerechnet rund EUR 85.000,- gekauft. Nun bekam er für die Domain ein Angebot über fast EUR 600.000,-. Und Butler schlug das Angebot aus.

In einem früheren Artikel hatten wir die schottische Art des Domain-Handels in Frage gestellt, mussten uns aber korrigieren, als Tommy Butler die Domain glasgow.com nach vierjährigem zähen Ringen für EUR 85.000,- der Gemeinde Glasgow im US-Bundesstaat Missouri abkaufte. Den vermeintlich hohen Kaufpreis begründete Butler damit, die Domain heim nach Schottland zu holen und sie Geschäfts- und Freizeitsurfern zugänglich zu machen, sowie Links zu anderen europäischen Städten zu integrieren.

Als Butler von dem Angebot, das den von ihm gezahlten Betrag um das 7-fache übersteigt, erfuhr, schien ihm das zunächst ein Scherz zu sein. Es stellte sich aber heraus, dass ein renommierter Internet-Broker, hinter dem drei potentielle Kunden stehen, das Angebot unterbreitete. Doch Butler ist für schnelles Geld nicht zu haben; er nicht und auch seine Familie nicht. Ehefrau Tricia und die beiden Jungs sind mit Butler der festen Überzeugung, dass in fünf Jahren mit einem Webangebot unter der Domain weit mehr Geld zu machen ist, als durch ihren Verkauf.

Für deutsche Domain-Inhaber klingt das wie eine Geschichte aus der Märchenwelt. Sie ist aber auch für deutsche Verhältnisse nicht mehr so abwegig, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Die Rechtsprechung in Deutschland hat wohl nur ein stadtname.com-Domain-Urteil aufzuweisen: badwildbad.com (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.06.1999, Az. 6 U 62/99); bei dem hatte die Gemeinde erfolgreich die Freigabe der Domain erstritten. In fast allen anderen bekannten Fällen ging es immer nur um die stadtname.de-Domain, mit einer weiteren Ausnahme: In der aktuellen Entscheidung solingen.info, bei der der Domain-Inhaber ebenfalls die Domain freigeben musste, damit die Gemeinde sie registrieren kann. Das Gericht erklärte jedoch, dass bei einer stadtname.com-Domain das Urteil wahrscheinlich anders ausgefallen wäre, weil .com für kommerzielle Angebote stehe; der Internetnutzer erwarte unter so einer Adresse nicht die entsprechende Gemeinde. Allerdings ist das lediglich eine Nebenbemerkung in einer Entscheidung und nicht tatsächliche Rechtsprechung in Deutschland.

> http://www.glasgow.com

Mehr Informationen zu den Coups von Tommy Butler unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=179
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=167

Mehr zur Entscheidung solingen.info unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=193

Über aktuelle gezahlte Domain-Preise informieren Sie sich unter:
> http://www.domain-spiegel,de

Quelle: thesundaypost.co.uk, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #178 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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