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Kfz-Domains - Abmahnwelle rollt über Deutschland

Von einer neuen, lawinenartigen Abmahnwelle sollen 6.000 Domain-Inhaber betroffen sein. Ein Rechtsanwalt aus Nürnberg mahnt seit Montag vergangener Woche Inhaber von Kfz-Kennzeichen-Domains wegen einer angeblichen Patentverletzung ab. Die Kosten für die Abmahnung liegen bei leichthin EUR 1.114,50.

Ob die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten berechtigt sind, darf bezweifelt werden. Angeblich verstoßen Inhaber von Domains, in denen ein Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region enthalten ist wie etwa bei ol-info.de oder wohnungen-hh.de, gegen einen europäischen Patenteintrag unter der Nummer EP 1163612, der sich auch auf ein in München eingetragenes Patent mit der Nummer DE 10017052 stützt. Beide Software-Patenteinträge bestehen tatsächlich; in ihnen wird der Einbau von Kennzeichen geographischer Regionen in Webadressen geschützt. Allerdings fragt sich, ob der Schutz in dieser Form auch bestehen darf.

In einer Entscheidung des europäischen Gerichtshof wurde just am 15.10.2003 (Case T-295/01) festgestellt, dass geographische Kennzeichen nicht monopolisiert werden dürfen. In dem Verfahren stritten die Parteien um die Bezeichnung “Oldenburger”. Im Hinblick auf diese Entscheidung und ein entsprechendes Gesetz (COUNCIL REGULATION (EC) No 40/94, insb. Art. 7 und 12), das eine Monopolisierung der Begriffe ausschließt, sollten die Abmahnungen zuletzt unbegründet sein. Das dürfte auch für die Abkürzungen auf Kfz-Kennzeichen gelten.

Nachdem die Abmahnungswelle im Internet für reichlich Wirbel gesorgt hatte, hiess es, der Anwalt habe das Mandat niedergelegt und erklärt, die Abmahnungen seien nichtig. Andere Meldungen verlauten, dass das Mandat nicht niedergelegt wurde. In jedem Falle sollte man die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, nicht unterzeichnen, sondern zunächst den Nachweis der ordentlichen Bevollmächtigung des Anwalts und eine nähere Erläuterung fordern, inwieweit der Patentschutz sich gerade auf das jeweils benutzte Kfz-Kennzeichen erstreckt. Oder man beachtet sie gar nicht erst.

Die Abmahnungswelle wurde im Vorfeld über ein Unternehmen aus Biberach vorbereitet. Es suchte unter Agenturen Masterlizenznehmer, die für die Nutzung von Kfz-Domains Lizenzen vergeben. Mit der Abmahnungsaktion sollen die betroffenen Domain-Inhaber wohl auch zur Eingehung eines Lizenzvertrages bewegt werden. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft sowohl gegen den Rechtsanwalt aus Nürnberg als auch gegen seinen Mandanten, der Inhaber des Patents und des Unternehmens aus Biberach ist. Das Konto, auf das etwaige Überweisungen gingen, wurde beschlagnahmt.

Informationen zur Abmahnungswelle erhalten Sie unter:
> http://www.abmahnwelle.de

Eine Mailingliste zur Abstimmung konzertierter Aktionen gegen die
Massenabmahnung finden Sie unter:
> http://streitgenossen.de/cgi-bin/mailman/listinfo/nopat

Eine europäische Norm zur Regelung von Ortsbezeichnungen finden Sie unter:
> http://oami.eu.int/en/mark/aspects/reg/reg4094.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Wer mehr über den Abmahn-Missbrauch im Internet lesen möchte, sei auf die Auszüge aus der Dissertation von RA Dr. Bahr verwiesen, die wir bereits im Newsletter #158 besprochen haben:
> http://www.dr-bahr.com/promotion.html
> http://www.domain-recht.de/archiv/show-article.php?id=32

Quelle: intern.de, k.lenz.name, heise.de, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #180 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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