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Markenschutz - Sunrise Period ab September 2004

Wie bei der Einführung der generischen Top Level Domains .info und .biz im Jahre 2001 wird es gemäss Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002 auch bei .eu eine so genannte Sunrise Period zum Schutz von Markeninhabern geben.

Die Sunrise Period ist ein bestimmter Zeitraum im Vorfeld des Beginns der allgemeinen Domain-Registrierungen, während der vor allem Inhaber von Markenrechten die Möglichkeit haben, bevorrechtigt ihre Marke als .eu-Domain anzumelden. Ziel dieser Sunrise Period ist die Verhinderung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von .eu-Domains. Markeninhaber können sich so wirksam vor Domain-Grabbern schützen. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen für die Sunrise Period werden erst in den Public Policy Rules (PPR) voraussichtlich im März 2004 veröffentlicht.

Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechender Rechtsgrundlage für die Einführung der .eu-Domains und den Ankündigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes:

(1) Antragsteller können sein
(a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemässen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

Unternehmen und Privatperson aus der Schweiz können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.

(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden können, ist ebenfalls offen.

Die Anmeldung der Sunrise-Domains erfolgt nicht über EURid, sondern (gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr) bei den zuvor von EURid akkreditierten Domain-Registraren. Während der Sunrise Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben. Bei mehr als einer Anmeldung für einen Begriff innerhalb der Sunrise Period entscheidet die zeitlich frühere, so dass rasches Handeln gefragt ist. Damit keine Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Markeninhabern einen Eintrag in das Info-Formular von dotEU.info.

Das Info-Formular zur Sunrise Period finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info/sunrise**********************************

Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #189 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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