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.fr - Frankreich lockert Vergaberegeln

AFNIC, die Vergabestelle für die französische Top Level Domain .fr, hat für das Jahr 2004 die vorsichtige Liberalisierung der äusserst restriktiven Vergabebedingungen angekündigt.

Bisher ist eine Registrierung ausschliesslich für Inhaber einer eingetragenen nationalen französischen Marke, einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder einer IR-Marke (WIPO) möglich, wobei die registrierte Domain exakt der Marke entsprechen muss. Die erste Stufe der Liberalisierung bringt für diese Gruppe nun spürbare Erleichterungen: erstmals können auch einzelne Wortbestandteile einer Marke als Domain angemeldet werden. Der Gummibärchenhersteller Haribo könnte also zum Beispiel im Falle einer Markeneintragung für “Haribo macht Kinder froh” neben haribo-macht-kinder-froh.fr auch die Domains haribo.fr, kinder.fr oder froh.fr anmelden. Im Gegensatz zu den bisherigen Regeln reicht für eine Registrierung auch die blosse Anmeldung einer Marke aus; die Durchführung des langwierigen Prüfungsverfahrens vor Registrierung der Domain entfällt. Sollte die Markenanmeldung jedoch letztlich versagt werden, wird die Domain ungültig und kann grundsätzlich von jedem Dritten neu registriert werden.

Ein richtiger Befreiungsschlag folgt aber erst in einem zweiten Schritt: AFNIC wird künftig auf das so genannte “droit au nom” verzichten, so dass jeder Anmelder, der in öffentlichen französischen Registern geführt wird, Domains auch ohne Bezug zum Unternehmensnamen oder einer Marke anmelden darf. AFNIC hofft so, den erheblichen Vorsprung anderer europäischer Domain-Vergabestellen bei den Registrierungszahlen wettmachen zu können und die Anzahl von aktuell etwa 175.00 Adressen zu steigern.

Als Beginn für die erste Stufe der Liberalisierung hat AFNIC das 2. Quartal 2004 angekündigt; die zweite Stufe soll wenige Monate später in Kraft treten.

Die Vergabestelle AFNIC finden Sie hier:
> http://www.afnic.fr

Weitere Informationen und Registrierung von .fr-Domains unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain

Quelle: iptwins.com, eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #191 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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