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Steuerrecht II - Die Bewertung einer Domain

In einem der letzten Newsletter haben wir beschrieben, wie Un-
ternehmen Domain-Namen bilanzieren koennen bzw. muessen. Ein
wichtiger Punkt bei der Bilanzierung ist natuerlich auch die
Bewertung des Wirtschaftsgutes “Domain.” So muss die Domain
bewertet werden, um sie abschreiben zu koennen. Es sind die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.


Anschaffungskosten sind die fuer den Erwerb des Vermoegensgegen-
standes und seine Inbetriebnahme geleisteten Aufwendungen. Fuer
Domains, die erstmals registriert und konnektiert werden, heisst
das: die fuer die Erstkonnektierung anfallenden Gebuehren sind
die Anschaffungskosten. Hinzukommen die Kosten des Betriebes
der Domains, die Providergebuehren. Die Registrierungsgebuehren
und die laufenden Aufwendungen muessen differenziert werden.
Letztere umfassen die monatlichen oder jaehrlichen Gebuehren,
die fuer die Zurverfuegungsstellung der schlichten technischen
Zugangsmoeglichkeit anfallen. Sie sind sofort als Aufwand zu
buchen und koennen nicht aktiviert werden.
Kauft man eine Domain einem anderen ab, so kann der Kaufpreis
als Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Der Wert der
Domain entspricht dann dem gezahlten Kaufpreis.
Bei der Abschreibung der Domain ist zwischen der Zuordnung zum
Anlage- oder zum Umlaufvermoegen zu differenzieren. Bei Abschrei-
bungen geht man davon aus, dass Anlagevermoegen im Laufe der Zeit
an Wert verliert, es wird verbraucht. Von Domains laesst sich das
nur schwerlich sagen. Domains halten eine (steuerrechtliche)
Ewigkeit. Allerdings laesst sich eine ausserplanmaessige Ab-
schreibung vornehmen, sollte sich der Wert der Domain vermindern,
etwa wenn sich die Rechtsprechung aenderte und ploetzlich Gattungs-
begriffsdomains rechtswidrig waeren, haette eine solche Domain ihren
Wert verloren.
Vermoegensgegenstaende des Umlaufvermoegens sind mit dem niedrige-
ren Wert anzusetzen, der sich aus dem Boersen- oder Marktpreis am
Abschlussstichtag ergibt. Kriterien, anhand deren sich der Wert
einer Domain bestimmen laesst sind die Top Level Domain (TLD), die
Laenge des Domain-Namens, die Klarheit und Memorierbarkeit des
Namens, die kommerzielle Nutzbarkeit und die rechtliche Angreif-
barkeit der Domain.
Informationen zur steuerlichen Bewertung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=93
Einen Ueberblick zur Bewertung von Domains gibt die RICK-Formel:
> http://www.domain-recht.de/handel/rick.php
Preise vergleichen kann man beim Domain-Preisspiegel unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: Dr. Jens Schmittmann in StuB (2002, S. 105 ff)
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #119 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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