21. Februar 2007
IDNs - Zoff um Umlaut-Domains wird schärfer
Nicht nur in Deutschland haben sich bereits Rechtsstreite über IDNs (internationalisierte Domains) ergeben, auch die Schweiz, deren Domain-Verwaltung SWITCH zeitgleich mit DENIC die Einführung der IDNs betrieb, verzeichnet Domain-Rechtsstreite.
Neben Thüringen hat auch die Stadt Nürnberg Probleme mit ihrer Domain, die sie vor Gericht erstreiten wollte. Patrick Oswald, der die Domain nürnberg.de für sein Reisebüro in Deggendorf registriert hatte, erkannte, dass er vor Gericht keinerlei Chancen hätte und trat die Domain an die Gemeinde ab.
Zahlreiche Unternehmen in der Schweiz verpassten ihre Domain, wie der Nahrungsmittel-Konzern Nestlé. Die Domain nestlé.ch registrierte ein Student, der verkündete, er wolle kein Geld für die Domain, aber gerne mal bei Nestlé arbeiten. Die Freiburger Zeitung “La Liberté” einigte sich mit dem Inhaber von laliberté.ch und kaufte die Domain für 300,- Schweizer Franken. Dieser Weg ist sicher günstiger als das seit 01.03.2004 in der Schweiz geltende Schlichtungsverfahren.
Dieses ist zweistufig angelegt. In einer ersten Stufe versucht man telefonisch, die beiden Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Misslingt dies, kommt es zu einem Schiedsverfahren vor der WIPO wie man es von der UDRP her kennt. Der Kläger muss gemäß Nummer 24 der Streitschlichtungsordnung eine Kennzeichenrechtsverletzung des Domain-Inhabers nachweisen. Vermag der Domain-Inhaber keine relevanten Verteidigungsgründe schlüssig vorzutragen, entscheidet ein Experte schließlich, ob die Domain übertragen oder gelöscht wird.
Die Verfahrensgebühren betragen grundsätzlich für den telefonischen Schlichtungsversuch CHF 500,- und für das Schiedsverfahren (”Expertenbescheid”) CHF 2000,-. Beide Gebühren sind vom Antragsteller zu tragen. In besonderen, geregelten Fällen gibt es Ausnahmen dazu. Das Problem dieses sicher guten Verfahrens zeigt sich beim Fall von “La Liberté”, beim dem der Grabber seine Schnitte machen konnte, da er die Domain günstiger anbot, als die erste Stufe des Verfahrens an Kosten verursacht hätte. Ähnliche Grabbermethoden sind unter der UDRP nicht erfolgreich. Hier gehen Berechtigte lieber das UDRP-Verfahren ein, als dem jeweiligen Grabber irgendwelches Geld zu geben.
Die Schweizer Streitbeilegungsordnung finden Sie unter:
> http://www.switch.ch/de/id/disputes/
Näheres zur Streitbeilegungsordnung unter:
> http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=253
Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: nzz.ch, swissinfo.org, pnp.de, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #200 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de