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.de - Ruf nach Schiedsgericht wird lauter

Die Einführung eines “Verfahrensreglements für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen” zum 01.03.2004 durch die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH gibt wieder einmal Anlass, über die Situation für .de-Domains nachzudenken. Wir haben die Position der DENIC e.G., der deutschen Domain-Verwaltung, überprüft.

Die Geschäftsführerin der DENIC, Frau Sabine Dolderer, erklärte in unserem Sommerinterview, es gäbe keine Nachfrage für ein solches Verfahren. Das Vorbild für Schiedsverfahrensordnungen, die UDRP, sei für die gTLDs eingerichtet worden, weil dort die Parteien von Konflikten häufig in ganz verschiedenen Ländern ansässig sind und sich daraus erhebliche Probleme bei der Rechtsdurchsetzung ergeben. Schwierigkeiten, die sich bei .de-Domains von vornherein in aller Regel nicht ergeben. Weiter verwies sie auf die staatliche Gerichtsbarkeit, die in Deutschland eine attraktive Alternative darstellt; bei vergleichsweise geringen Kosten käme man sehr schnell zu Entscheidungen. Zudem einigten sich die Streitparteien häufig in klaren Fällen sehr schnell untereinander. In komplizierteren Fällen wünschten die Parteien eine grundsätzliche Klärung, die die ordentlichen Gerichte brächten. Im Übrigen sei die UDRP für die gTLDs auf Betreiben der Interessenvertreter von Markeninhabern eingeführt worden, während in Deutschland die Interessenvertreter die Einschätzung der DENIC teilten, daß man eine UDRP nicht braucht.

Dass es keine Nachfrage für dieses Verfahren gäbe, muss bezweifelt werden. Allein der Umstand, dass zahlreiche Domain-Inhaber wegen der Kosten eines Rechtsstreits sich auf diesen nicht einlassen, spricht für sich. Ein Schiedsverfahren, dessen relativ geringe Kosten vom Antragsteller getragen werden, würde ein anderes Bild auf die Rechtspraxis werfen. Zu den Kosten eines unter Umständen sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreits kommen die Verluste, die mit der Nichtnutzung der Domain entstehen. Für alle Beteiligten ist eine schnelle Lösung, wie sie ein Schiedsgerichtsverfahren bietet, eine bessere Lösung. Im Übrigen schließt eine Schiedsgerichtsbarkeit ja die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht aus. Das deutsche Prozeßrecht sieht eine schiedsgerichtliche Lösung ausdrücklich vor.

Der Ruf nach einer Schiedsgerichtsordnung für .de-Domains kommt eher aus der Gruppe betroffener Domain-Inhaber, die sich massiver Kosten im Rahmen eines ordentlichen Rechtsstreits ausgesetzt sehen, als von der Markenlobby, die allerdings ihrerseits ein fundamentales Interesse daran hat, Marken- und Namensrechtsverletzungen im Wege einer Schiedsgerichtsverhandlung zügig geklärt zu sehen.

Eine Schiedsgerichtsbarkeit würde sicherstellen, dass nur spezialisierte Anwälte und Richter sich mit den speziellen Rechtsfragen des Domain-Rechts auseinandersetzen. Auch das ist ein Vorteil für die Parteien, die so das Risiko ausschließen, ihren Streit von einem Gericht entschieden zu sehen, das sich mit diesem Rechtsbereich vielleicht nicht auskennt, und unter Umständen Fehlentscheidungen trifft.

DENIC leistet seit Jahren hervorragende Arbeit. Sie könnte die Qualität noch verbessern - durch die Einführung einer Schiedsgerichtsordnung für dotDE. Andere europäische Länder, die weit weniger Domains aufweisen, haben sich für eine Schiedsordnung entschieden. Auch dotEU wird eine bekommen, und es gibt keinen wirklichen Grund, warum es keine Schiedsordnung für dotDE geben sollte.

Über die Schweizer Schiedsgerichtsordnung und weitere Argumente für eine .de-Schiedsgerichtsordnung mehr unter:
> http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=253
> http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=256

Weitere internationale Schiedsgerichtsordnungen:

UDRP (generische Top Level Domains):
> http://www.icann.org/udrp/udrp.htm

Schweiz:
> http://www.switch.ch/de/id/disputes/rules_v1.html

Belgien:
> http://www.dns.be/eng/DomainInfo/adrproc.htm

Niederlande:
> http://www.domain-registry.nl/sidn_english/flat/Service/Disputes/
index.html

Österreich:
> http://www.streitschlichtung.at/

Sommerinterview mit DENIC-Geschäftsführerin Sabine Dolderer:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=187

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #201 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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