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Domain-Krimi um easy-credit.de

Ueber einen kleinen Krimi rund um die Domain easy-credit.de be-
richtet derzeit das Magazin Onlinekosten.de (Urteil des LG Muen-
chen I, Az. 17 HK O 21667/01).
Hermann Braun aus Philippsburg hatte die Adresse im Januar 2000
registriert, um dort - nachdem kurzfristig auch erotische Inhal-
te angeboten wurden - Verbraucher ueber das Kreditwesen zu infor-
mieren. Mitte 2000 erhielt er nun ueberraschend ein Anwaltsschrei-
ben, in dem die NorisBank die Verletzung ihrer Kennzeichenrechte
durch die Domain geltend machte. Die Recherche ergab, dass die
Bank ein ganzes Jahr nach der Domain-Registrierung mehrere Bild-
marken wie e@syCredit oder e@syFonds angemeldet hatte. Dagegen
liefen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits fuenf
Widerspruchsverfahren. Schon zuvor waren laut Onlinekosten.de
mehrere Antraege abgelehnt worden, eine Marke mit dem Kuerzel
e@sy” anzumelden.


Nachdem die NorisBank sich zunaechst ueber eine Abmahnung die Do-
main easycredit.de in der Variante ohne Bindestrich geholt hatte,
wandte man sich an Herrn Braun. Dieser fuehlte sich im Recht und
holte sich Hilfe bei der Kanzlei eines nicht unbekannten Muenchner
Anwalts. Und siehe da: die Bank war bereit, die Domain nun gegen
eine Summe  von DM 5.000,- abzukaufen. Allerdings sollte Braun
die Anwaltskosten tragen. Und die waren happig: obwohl man sich
auf einen Kaufpreis von DM 5.000,- geeinigt hatte, wurde der
Gebuehrenabrechnung ein Streitwert von DM 520.000,- zu Grunde ge-
legt. So kam der Fall dann doch noch vor Gericht: nach dem Urteil
des LG Muenchen I wurde Braun zur Freigabe der Domain verurteilt
und muss darueber hinaus die Kosten tragen. Zum Verhaengnis wurde
Braun offenbar der wechselnde Inhalt, der nach Ansicht des Gerichts
keine eigenen Kennzeichnungsrechte an der Adresse begruendete. Die
Domain sei ausschliesslich fuer Firmen interessant, die Kredite
vergeben.
Eine schriftliche Urteilsbegruendung lag uns nicht vor; das Verfah-
ren befindet sich derzeit offensichtlich in der Berufungsinstanz
und ist noch nicht rechtskraeftig. Ueber die weiteren Ereignisse
werden wir im Newsletter berichten.
> http://www.easy-credit.de
Die ganze Story finden Sie unter:
> http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php?id=9771
Abgemahnt - was tun? Informationen unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/abgemahnt.php
Quelle: onlinekosten.de, eigene Recherche
Ueber einen kleinen Krimi rund um die Domain easy-credit.de be-
richtet derzeit das Magazin Onlinekosten.de (Urteil des LG Muen-
chen I, Az. 17 HK O 21667/01).
Hermann Braun aus Philippsburg hatte die Adresse im Januar 2000
registriert, um dort - nachdem kurzfristig auch erotische Inhal-
te angeboten wurden - Verbraucher ueber das Kreditwesen zu infor-
mieren. Mitte 2000 erhielt er nun ueberraschend ein Anwaltsschrei-
ben, in dem die NorisBank die Verletzung ihrer Kennzeichenrechte
durch die Domain geltend machte. Die Recherche ergab, dass die
Bank ein ganzes Jahr nach der Domain-Registrierung mehrere Bild-
marken wie e@syCredit oder e@syFonds angemeldet hatte. Dagegen
liefen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits fuenf
Widerspruchsverfahren. Schon zuvor waren laut Onlinekosten.de
mehrere Antraege abgelehnt worden, eine Marke mit dem Kuerzel
e@sy” anzumelden.
Nachdem die NorisBank sich zunaechst ueber eine Abmahnung die Do-
main easycredit.de in der Variante ohne Bindestrich geholt hatte,
wandte man sich an Herrn Braun. Dieser fuehlte sich im Recht und
holte sich Hilfe bei der Kanzlei eines nicht unbekannten Muenchner
Anwalts. Und siehe da: die Bank war bereit, die Domain nun gegen
eine Summe  von DM 5.000,- abzukaufen. Allerdings sollte Braun
die Anwaltskosten tragen. Und die waren happig: obwohl man sich
auf einen Kaufpreis von DM 5.000,- geeinigt hatte, wurde der
Gebuehrenabrechnung ein Streitwert von DM 520.000,- zu Grunde ge-
legt. So kam der Fall dann doch noch vor Gericht: nach dem Urteil
des LG Muenchen I wurde Braun zur Freigabe der Domain verurteilt
und muss darueber hinaus die Kosten tragen. Zum Verhaengnis wurde
Braun offenbar der wechselnde Inhalt, der nach Ansicht des Gerichts
keine eigenen Kennzeichnungsrechte an der Adresse begruendete. Die
Domain sei ausschliesslich fuer Firmen interessant, die Kredite
vergeben.
Eine schriftliche Urteilsbegruendung lag uns nicht vor; das Verfah-
ren befindet sich derzeit offensichtlich in der Berufungsinstanz
und ist noch nicht rechtskraeftig. Ueber die weiteren Ereignisse
werden wir im Newsletter berichten.
> http://www.easy-credit.de
Die ganze Story finden Sie unter:
> http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php?id=9771
Abgemahnt - was tun? Informationen unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/abgemahnt.php
Quelle: onlinekosten.de, eigene Recherche
Ueber einen kleinen Krimi rund um die Domain easy-credit.de be-
richtet derzeit das Magazin Onlinekosten.de (Urteil des LG Muen-
chen I, Az. 17 HK O 21667/01).
Hermann Braun aus Philippsburg hatte die Adresse im Januar 2000
registriert, um dort - nachdem kurzfristig auch erotische Inhal-
te angeboten wurden - Verbraucher ueber das Kreditwesen zu infor-
mieren. Mitte 2000 erhielt er nun ueberraschend ein Anwaltsschrei-
ben, in dem die NorisBank die Verletzung ihrer Kennzeichenrechte
durch die Domain geltend machte. Die Recherche ergab, dass die
Bank ein ganzes Jahr nach der Domain-Registrierung mehrere Bild-
marken wie e@syCredit oder e@syFonds angemeldet hatte. Dagegen
liefen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits fuenf
Widerspruchsverfahren. Schon zuvor waren laut Onlinekosten.de
mehrere Antraege abgelehnt worden, eine Marke mit dem Kuerzel
e@sy” anzumelden.
Nachdem die NorisBank sich zunaechst ueber eine Abmahnung die Do-
main easycredit.de in der Variante ohne Bindestrich geholt hatte,
wandte man sich an Herrn Braun. Dieser fuehlte sich im Recht und
holte sich Hilfe bei der Kanzlei eines nicht unbekannten Muenchner
Anwalts. Und siehe da: die Bank war bereit, die Domain nun gegen
eine Summe  von DM 5.000,- abzukaufen. Allerdings sollte Braun
die Anwaltskosten tragen. Und die waren happig: obwohl man sich
auf einen Kaufpreis von DM 5.000,- geeinigt hatte, wurde der
Gebuehrenabrechnung ein Streitwert von DM 520.000,- zu Grunde ge-
legt. So kam der Fall dann doch noch vor Gericht: nach dem Urteil
des LG Muenchen I wurde Braun zur Freigabe der Domain verurteilt
und muss darueber hinaus die Kosten tragen. Zum Verhaengnis wurde
Braun offenbar der wechselnde Inhalt, der nach Ansicht des Gerichts
keine eigenen Kennzeichnungsrechte an der Adresse begruendete. Die
Domain sei ausschliesslich fuer Firmen interessant, die Kredite
vergeben.
Eine schriftliche Urteilsbegruendung lag uns nicht vor; das Verfah-
ren befindet sich derzeit offensichtlich in der Berufungsinstanz
und ist noch nicht rechtskraeftig. Ueber die weiteren Ereignisse
werden wir im Newsletter berichten.
> http://www.easy-credit.de
Die ganze Story finden Sie unter:
> http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php?id=9771
Abgemahnt - was tun? Informationen unter:
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Quelle: onlinekosten.de, eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #121 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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