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.de-Domains jetzt auch für Ausländer!

Wer weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung in Deutschland
hat, hat für die Registrierung einer .de-Domain eigentlich schlech-
te Karten: nach Ziffer III der Registrierungsrichtlinien der DENIC
e.G. ist ein Sitz in Deutschland grundsätzlich vorgeschrieben.
Doch auch etwa für Schweizer und Österreicher gibt es Wege, eine
der begehrten .de-Adressen zu erhalten.

Möglich wird dies durch die Trennung von Domain-Inhaber und dem
sogenannten administrativen Kontakt (admin-c): während ersterer
rechtlich betrachtet der alleinige “Eigentümer” der Domain ist,
kann als admin-c jede natürliche Person benannt werden, die als
Bevollmächtigte des Domain-Inhabers berechtigt und verpflichtet
ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbind-
lich zu entscheiden. Bei privaten Domains fallen in aller Regel
Inhaber und admin-c auf die selbe Person. Anders ist dies aber
bereits, wenn als Domain-Inhaber etwa eine Aktiengesellschaft
(AG) oder eine GmbH eingetragen wird: diese können als juristi-
sche Personen zwar Inhaber der Domain sein, als admin-c muss
jedoch auch hier in jedem Fall eine natürliche Person benannt
werden. Für diese ist zwingend ein Sitz in Deutschland vorge-
schrieben. Die Regelung stellt vor allem sicher, dass sich ein
Ansprechpartner für die Domain findet, der im Falle eines gericht-
lichen Verfahrens als zustellungsberechtigter Stellvertreter des
Inhabers fungiert.

Die Trennung zwischen admin-c und Domain-Inhaber nutzt nun der
Trustee-Service der united-domains AG: wer als Ausländer eine
.de-Domain erhalten will, wird auch als Inhaber der Domain bei
der DENIC im WHOIS-Verzeichnis eingetragen. Für die Rolle des
admin-c wird dagegen ohne weiteren Aufpreis als Treuhänder ein
deutscher Rechtsanwalt eingetragen. Als verlängerter Arm des
Domain-Inhabers unterliegt der Treuhänder dessen Weisungen;
rechtlich berechtigt und verpflichtet bleibt allein der Inhaber.

Den Trustee-Service können Sie ohne Aufpreis nutzen unter
> http://www.united-domains.de/ausland.html

Informationen zur Stellung des admin-c finden Sie unter
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=84

Die Vergaberichtlinien der DENIC finden Sie unter
> http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html

Quelle: eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #113 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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