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Archive for Februar, 2006

Domainhandel-Tagung des Domain-Verein

Unter dem Titel “Chancen und Risiken von Domains” veranstaltet
der 1. Deutsche Domain-Verein am Samstag, den 24. August 2002
eine Tagung zum Domain-Handel.

Wichtige Fragen wie “An- und Verkauf von Domains, was sind wirk-
lich gute Domains, wie findet man sie? Wie reagieren Suchmaschi-
nen auf Stichworte innerhalb der Domain und wie beeinflussen
Suchmaschineneinträge den Wert einer Domain? Wie nutze ich die
Third Level Ebene richtig? Wann kollidieren Begriffe mit Marken,
wo liegen die Grauzonen?” werden von den Referenten Rechtsanwalt
Jens Buecking (Stuttgart, kanzlei.de), Rechtsanwalt Stefan A.
Strewe (Dresden, advo24.de), Tim Schumacher (Geschäftsführer
SEDO GmbH, Köln, sedo.de) sowie Stefan Fischländer (Geschäfts-
führer certo it solutions & training GmbH, Osterhofen,
suchmaschinentricks.de) beantwortet.

Das Seminar findet von 9.30 Uhr bis ca. 16.45 Uhr im Vier-Sterne
Eden Hotel Wolff (gegenüber des Hauptbahnhofs -Nordausgang-),
Arnulfstrasse 4, 80335 München statt. Die Teilnahmegebühr be-
trägt EUR 140,-, in denen ein Skriptum sowie Speisen und Getränke
im Hotel enthalten sind. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 begrenzt.

Ausführliche Informationen unter:
> http://www.domainveranstaltungen.de
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #113 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

Ist iBranding wettbewerbswidrig?

Die Richter des BGH haben einen Satz in die Entscheidungsgründe
über die Domain “mitwohnzentrale.de” gesetzt, der für das Urteil
nicht notwendig war und erhebliche Folgen nach sich zieht. Am
Ende von Ziffer 2. der Entscheidungsgründe heißt es bei der Prü-
fung eines Wettbewerbsverstoßes nach § 1 UWG:

“Darüber hinaus kann sich die Registrierung eines Gattungsbegriffs
als Domain-Name dann als mißbräuchlich erweisen, wenn z.B. der
Anmelder die Verwendung des fraglichen Begriffs durch Dritte da-
durch blockiert, daß er gleichzeitig andere Schreibweisen des
registrierten Begriffs unter derselben Top Level Domain (hier “de”)
oder dieselbe Bezeichnung unter anderen Top Level Domains für
sich registrieren läßt.”

Wie sieht es für Unternehmen aus, die ein ausgesuchtes und sinn-
volles Domain-Portfolio haben, das mehrere wichtige Top Level
Domains (TLDs) sowie Varianten unter den einzelnen TLDs abdeckt?
Verhalten die sich wettbewerbswidrig? Man mags kaum glauben. Die
Rede ist von Gattungsbegriffs-Domains (”mitwohnzentrale.de”,
“autovermietung.com” usw.) und nicht von Phantasiebegriff-Domains
(”lumpaia.de”, “salponte.de”).

Zahlreiche Fragen zu dem Satz des BGH bleiben offen: welche Anzahl
anderer Schreibweisen von Domain-Namen führen zur Blockierung und
sind also mißbräuchlich? Fallen auch Synonyme darunter, deren Vor-
handensein beispielsweise in der Entscheidung “autovermietung.com”
des LG München starken Einfluß genommen haben?

Doch bringt einen das weiter, wenn es sich doch eher um die grund-
sätzliche Frage handelt, ob man irgendwann zu einer wettbewerbs-
widrigen Monopolisierung durch die Registrierung anderer Schreib-
weisen eines Domain-Namen kommt, bzw. kommen sollte? Um das zu be-
urteilen, muss man die allgemeinen Umstände im Internet mitberück-
sichtigen.

Soweit ein berechtigtes Interesse des Domain-Inhabers an den ge-
sammelten Domains besteht, finden wir nur schwerlich einen Wett-
bewerbsverstoß. Gerade das Internet erlaubt über seine Vielfäl-
tigkeit immer den Wettbewerb und gewährt ihn auch beim Domain-
Horten von einzelnen Anbietern (und nicht von Domain-Grabbern!).
Diese Möglichkeiten müssen aber verständig genutzt werden, von
den Anbietern und den Nutzern.

Eine ausführliche Darstellung der Frage finden sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=85

Quelle: eigene Recherche

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #113 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

.de-Domains jetzt auch für Ausländer!

Wer weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung in Deutschland
hat, hat für die Registrierung einer .de-Domain eigentlich schlech-
te Karten: nach Ziffer III der Registrierungsrichtlinien der DENIC
e.G. ist ein Sitz in Deutschland grundsätzlich vorgeschrieben.
Doch auch etwa für Schweizer und Österreicher gibt es Wege, eine
der begehrten .de-Adressen zu erhalten.

Möglich wird dies durch die Trennung von Domain-Inhaber und dem
sogenannten administrativen Kontakt (admin-c): während ersterer
rechtlich betrachtet der alleinige “Eigentümer” der Domain ist,
kann als admin-c jede natürliche Person benannt werden, die als
Bevollmächtigte des Domain-Inhabers berechtigt und verpflichtet
ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbind-
lich zu entscheiden. Bei privaten Domains fallen in aller Regel
Inhaber und admin-c auf die selbe Person. Anders ist dies aber
bereits, wenn als Domain-Inhaber etwa eine Aktiengesellschaft
(AG) oder eine GmbH eingetragen wird: diese können als juristi-
sche Personen zwar Inhaber der Domain sein, als admin-c muss
jedoch auch hier in jedem Fall eine natürliche Person benannt
werden. Für diese ist zwingend ein Sitz in Deutschland vorge-
schrieben. Die Regelung stellt vor allem sicher, dass sich ein
Ansprechpartner für die Domain findet, der im Falle eines gericht-
lichen Verfahrens als zustellungsberechtigter Stellvertreter des
Inhabers fungiert.

Die Trennung zwischen admin-c und Domain-Inhaber nutzt nun der
Trustee-Service der united-domains AG: wer als Ausländer eine
.de-Domain erhalten will, wird auch als Inhaber der Domain bei
der DENIC im WHOIS-Verzeichnis eingetragen. Für die Rolle des
admin-c wird dagegen ohne weiteren Aufpreis als Treuhänder ein
deutscher Rechtsanwalt eingetragen. Als verlängerter Arm des
Domain-Inhabers unterliegt der Treuhänder dessen Weisungen;
rechtlich berechtigt und verpflichtet bleibt allein der Inhaber.

Den Trustee-Service können Sie ohne Aufpreis nutzen unter
> http://www.united-domains.de/ausland.html

Informationen zur Stellung des admin-c finden Sie unter
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=84

Die Vergaberichtlinien der DENIC finden Sie unter
> http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html

Quelle: eigene Recherche
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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #113 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

Reform? - ICANN entzieht Wählern das Stimmrecht

Vom 24. bis 28.06.2002 fand im rumänischen Bukarest ein weiteres
ICANN-Meeting statt, das zahlreiche Themen auf der Agenda hatte,
deren prickelnste sicherlich die ICANN-Reform war. Parallel dazu
ärgerten sich die ccTLD-Vertreter (Vertreter der country code
Top Level Domain Verwaltungen wie Denic für .de) über ICANN und
die IANA, die die Zonefiles des IPE-Europ prüfen will. Während
in der ersten Pressemeldung von ICANN zum Treffen in Bukarest
die Entwicklungen der eigenen Reform breiten Raum einnimmt,
schweigt man sich zum Konflikt mit den ccTLD-Vertretern aus.

Der ICANN-Vorstand übernahm die Blaupause für die Reform, wie
sie seitens der ERC, einer von ICANN-Chef Stuart Lynn eingesetz-
ten Arbeitsgruppe, aus der öffentlichen Diskussion erarbeitet
wurde. Damit kann ICANN dem US-Handelsministerium gegenübertreten
und ihre Reformwilligkeit dokumentieren, so dass der Fortbestand
von ICANN, der teilweise in Frage gestellt wird, da Ende des
Jahres deren Akkreditierung durch das Handelsministerium aus-
läuft, mehr oder weniger gesichert ist.

Die Reform, die auf mehr Effizienz zielt, beinhaltet auch, dass
die einfachen Internetnutzer nicht mehr an den Direktorenwahlen
beteiligt werden. Ursprünglich sollten neun der insgesamt 18
(nach der Reform 15) ICANN-Direktoren von der Internetgemein-
schaft gewählt werden. Das gab der “Internetregierung” ICANN den
basisdemokratischen Nimbus. Leider kam es nie dazu, lediglich
sechs Direktoren wurden vom “Volk” gewählt, zu denen u.a. Andy
Müller-Maguhn gehört. Der ist entsprechend unzufrieden mit dem
Ergebnis, auch wenn letztlich 17 der 18 Direktoren (darunter
Müller-Maguhn, nicht anwesend war Carl Auerbach) für die Reform-
pläne stimmten. Andere Beteiligte sehen die Erwägung ICANNs,
“vielleicht” ein Gremium für Nutzerorganisationen in die Welt
rufen zu wollen, mehr oder weniger als Erfolg an.

Einen Report zum Meeting finden Sie unter:
> http://www.icann.org/minutes/prelim-report-28jun02.htm

Die Reform-Pläne finden Sie unter:
> http://www.icann.org/committees/evol-reform/blueprint-20jun02.htm

Das ICANN-Meeting (24./25.06.) aus Sicht der WorldWideAlliance
der ccTLDs
> http://www.wwtld.org/~wwtld/livescribe/

Die Stellungnahme der ccTLD-Vertreter finden Sie unter:
> http://www.centr.org/news/ICANN-AXFR.html

Quellen: icann.org, heise.de, intern.de, nwfusion.com,
         lextext.com

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Quelle des Artikels : Domain-Newsletter #113 von domain-recht.de

Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de und http://www.united-domains.de

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