Die australische Vergabestelle auDA (.au Domain Administration
Ltd.) greift hart durch: allein die Absicht, die generische Do-
main sport.com.au verkaufen zu wollen, fuehrte wegen Verstosses
gegen die Vergabebedingungen zur Rueckgaengigmachung der bereits
bestehenden Registrierung.
Ausloeser der Loeschung war, dass eine nicht naeher bekannte
Person, die sich die Domain erst vor kurzem bei einer oeffent-
lichen Auktion der Vergabestelle sichern konnte, diese beim
Online-Auktionaer eBay gegen ein Mindestgebot von AU$ 900,- ver-
kaufen wollte. Nach den Richtlinien der auDA erhaelt man aber
bei der Registrierung von Adressen unterhalb der Top Level Do-
main .au nicht das Inhaberrecht an der Domain, sondern ledig-
lich ein zeitlich begrenztes Lizenzrecht. Damit unterscheidet
sie sich wesentlich von Domains unter zahlreichen anderen En-
dungen wie etwa .de oder .com: dort traegt der Registrar seinen
Kunden im Regelfall als Inhaber (”Eigentuemer”) des Domain-Namens
ein. Als solchem stehen ihm umfassende Rechte wie der Verkauf
oder die Verpachtung zu. Domain-Handel ist somit in Australien
nicht wie gewohnt moeglich.
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