11. Juli 2006
Status quo - Zulaessigkeit von Brachendomains
Der BGH hatte mit seiner Entscheidung mitwohnzentrale.de klar
gestellt, dass Gattungsbegriffsdomains grundsaetzlich registriert
werden duerfen. Die Frage, wer diese Art von Domains registrieren
darf, sofern sie eine Berufsgruppe bezeichnen, stellte sich nicht.
Die Frage wurde aber umstrittenes Thema bei Domains wie drogerie.de,
rechtsanwalt.com und vielen anderen. Im September 2002 entschied
das OLG Frankfurt im Berufungsverfahren ueber drogerie.de und gibt
nun einen neue Richtung vor. (Read the article)