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Archive for September, 2006

Analyse - Studie zur UDRP veroeffentlicht

Wer die Welt der WIPO- bzw. UDRP-Entscheidungen besser verstehen
will, kann sich mit der Lektuere der Diplomarbeit von Christian
Stubenschrott einen hervorragenden Ueberblick verschaffen. Unter
dem Titel “WIPO und die Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy (UDRP): Kritische Analyse von Entscheidungen mit oester-
reichischer Beteiligung” gibt er auf 104 Seiten Einblick in die
Entwicklung und Regeln der UDRP und die gaengige Entscheidungs-
praxis der WIPO-Richter. (Read the article)

versicherungsrecht.de - der kleine Unterschied

Im Beschluss vom 25.11.2002 des OLG Duesseldorf (13 U 62/02) hat
die alte Zeitschrift “Versicherungsrecht” gegenueber der jungen
Domain versicherungsrecht.de das Nachsehen. Die Entscheidung
zeigt einmal mehr: die Floskel “es kommt auf die Umstaende des
Einzelfalles an” ist nicht hohl, sondern zwingend. (Read the article)

5 Tipps fuer die erfolgreiche Domain-Wahl

Egal ob .com, .de oder liberalisierte Top Level Domains wie .se
und .cn: die Wahl des passenden Domain-Namens ist zweifellos ein
wichtiges Puzzlestueck fuer den Erfolg im Internet. Dabei gibt
es einige Grundregeln, die jedermann beachten sollte: (Read the article)

Domain-Trend - Der Aufstieg der ccTLDs

Frueher, ja frueher. Da war alles viel einfacher: man hat sich
seine .de- oder .com-Domain registriert, und fertig. Nur die
ganz Mutigen haben es unter .net oder gar unter .org probiert.
Und jetzt? Waehrend ICANN wieder mal ueber die Einfuehrung ein-
zelner neuer generischer Endungen wie .health oder .shop de-
battiert, tauchen Laender wie Schweden (.se), China (.cn), die
USA (.us) und demnaechst auch Spanien (.es) auf, um die Vergabe-
bedingungen fuer ihre Laenderkuerzel (ccTLDs) zu liberalisieren.
In vielen Faellen werden dabei nicht nur die Huerden fuer Inlaen-
der gesenkt; fuer “Auslaender” wird die problemlose Registrie-
rung oftmals ueberhaupt erst moeglich. (Read the article)

Impressumspflicht - (k)ein Klick zuviel

Das LG Duesseldorf hat in einem einstweiligen Verfuegungsverfahren
ueber die Frage entschieden, inwieweit bei nicht leicht erkenn-
barem und unmittelbar erreichbarem Impressum wettbewerbswidriges
Handeln und damit ein Verstoss gegen ยง 1 UWG (Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Und seit 01.04.2003 gilt Neues
fuer das Handelsgesetzbuch (HGB). (Read the article)

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